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27. Februar 2009

Rundfunkgebührenpflicht von Autoradios in Vorführfahrzeugen und Mietfahrzeugen

Das leidige Thema der Gebührenpflicht von Autoradios in Vorführfahrzeugen und Mietfahrzeugen ist nach wie vor bundesweit nicht einheitlich geklärt. Nach einer positiven Entscheidung des OLG Stuttgart, das eine Anmeldepflicht verneinte, hat der SWR darauf hingewiesen, dass lediglich in Baden-Württemberg keine Rundfunkgebühren mehr zu zahlen sind. In allen anderen Bundesländern will man an der Gebührenpflicht von Autoradios in Vorführfahrzeugen und Mietfahrzeugen festhalten. Erst 2013 ist eine neue grundsätzliche gesetzliche Regelung geplant, die hoffentlich zu einer Vereinheitlichung und Kostenreduzierung führen wird

Quelle: www.autorechtaktuell.de

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