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10. Dezember 2010

Die "Winterreifenpflicht" für Motorrad und Roller

Motorräder und Roller auf winterlichen Straßen zu bewegen, ist nicht nur eine mitunter fahrphysikalisch riskante Angelegenheit: Neben Eis und Schnee kann auch die Straßenverkehrsordnung (StVO) den Zweirad-Piloten zumindest juristische Probleme bereiten, wenn die Reifen keine M+S-Kennzeichnung tragen.

Winterreifen

Mit Wirksamwerdung der im Herbst 2010 nachgebesserten und viel diskutierten "Winterreifenverordnung" dürfen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur Kraftfahrzeuge gefahren werden, deren Reifen mit einem M+S gekennzeichnet sind. Da entsprechende motorisierte Zweiräder als Kraftfahrzeuge gelten, für die es keine Ausnahmen gibt, dürfen unter den genannten winterlichen Straßenbedingungen auch nur Motorräder und Roller gefahren werden, deren Reifen eine M+S-Kennzeichnung tragen. Eine generelle Pflicht, in den Wintermonaten nur mit M+S-Reifen unterwegs zu sein, gibt es nicht.

Wer also das Bußgeld von 40 Euro vermeiden will, der muss sein Gefährt bei winterlichen Straßenverhältnissen notfalls stehen lassen. Wer auf die Teilnahme am Straßenverkehr dennoch nicht verzichtet, läuft sogar Gefahr, im Falle eines Falles mit 80 Euro zur Kasse gebeten zu werden. Dies gilt z.B., wenn andere Verkehrsteilnehmer durch die mangelnde Ausrüstung behindert werden.

In der Verordnung kommt das Wort Winterreifen zwar nicht explizit vor, dafür wird aber der Begriff M+S-Reifen genutzt. Für Motorräder gibt es nur wenige grobstollige Enduro-Reifen mit dem M+S-Zeichen. Die Profilform dieser Reifen sorgt für eine gute Selbstreinigung, die Profilblöcke dieser Reifen verfügen allerdings nicht über die für verbesserten Grip zuständige Feinlamellierung von Pkw- Winterreifen. Auch die Gummimischung ist überwiegend nicht an die Bedingungen im Winter angepasst. Damit sind, wenn überhaupt, im Vergleich zu ähnlichen Reifen ohne M+S-Kennzeichnung nur geringe Verbesserungen auf Schnee- und -Schneematsch zu erwarten.

Alle anderen Stollen-Reifen, die für Cross- oder Trialwettbewerbe konzipiert wurden, eine Straßenzulassung besitzen und zur jeweiligen Maschine passen, sind zwar überwiegend besser wintergeeignet als normale Motorradreifen. Weil sie allerdings nicht über die M+S-Kennzeichnung verfügen, genügen sie nicht der StVO-Ausrüstungspflicht.

Zwischenzeitlich ist die Angebotspalette von M+S-Reifen für motorisierte Zweiräder ein wenig breiter geworden. Besonders für Roller werden von verschiedenen Herstellern eine nennenswerte Modellund Dimensionsvielfalt angeboten. Rollerreifen mit M+S-Kennzeichnung werden angeboten unter anderen von Conti, Metzeler, Heidenau und IRC. Enduro-Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind unter anderem bei Conti und Heidenau verfügbar. Für reine Straßenmaschinen werden keine tauglichen Winterreifen angeboten.

Die Besonderheit einiger dieser Reifen sind spezielle Gummimischungen sowie eingearbeitete Faserelemente für kältere Temperaturen um null Grad. Die höhere Kälteelastizität sorgt zwar für eine verbesserte Verzahnung und damit mehr Grip auf der Fahrbahn, der Hersteller selbst weist aber nicht ohne Grund darauf hin: "Die Sicherheitsreserven, die diese Reifen bieten, verhindern keine Stürze, aber sie verringern das Risiko." Das Fahren im Sommerbetrieb ist zwar grundsätzlich möglich, wird auf Grund des höheren Verschleißes nicht empfohlen.

Der Tipp der ADAC-Motorradexperten heißt denn auch unmissverständlich: "Wer keine passenden Reifen für seinen Roller oder sein Motorrad findet, der sollte bei winterlichen Bedingungen generell sein Fahrzeug stehen lassen." Selbst mit entsprechenden Reifen würde die Benützung ein hohes Sturz- und Unfall-Risiko beinhalten: "Straßenglätte oder Eis können an ungünstigen Stellen selbst bei vermeintlich trockener Fahrbahn lauern." Und die Witterungsbedingungen können sie im Winter überdies schell ändern – aus einer Spritztour kann so schnell ein Horrortrip werden. Oder das Vehikel muss bei Blitz-Eis oder Schneeschauern irgendwo abgestellt werden und die Heimfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln angetreten werden.

Quelle: www.adac.de

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