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10. Dezember 2010

Die "Winterreifen-Verordnung" ab Dezember 2010

Eiskalt erwischt: Ende 2005 wurden Autofahrer erstmalig mit einer "Winterreifen-Verordnung" konfrontiert – mit recht "schwammigen" Vorgaben, was der ADAC auch deutlich kritisierte. Fünf Jahre später setzte dem ein Gerichtsurteil ein Ende – gefordert werden nun präzisere Vorgaben. Wir stellen dar, worauf sich Autofahrer nunmehr einstellen müssen. Wesentlich: Auch in Zukunft muss sich nicht Jedermann Winterreifen anschaffen! Ganzjahresreifen sind den Winterreifen übrigens gleichgestellt.

Details

Reifen im Schnee

Generell gefordert werden Winterreifen auch in Zukunft nicht. Eine ausdrückliche Pflicht gilt nun für denjenigen, der mit dem Auto bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis – oder Reifglätte auf der Fahrbahn" unterwegs ist.

Die Verordnung wurde am 3. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet – sie tritt somit am 4.12.2010 in Kraft. Sie gilt im übrigen auch für im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge.

Mit der neuen Regelung werden zwei wesentliche Punkte präzisiert, die bislang nur recht vage formuliert waren. Als "geeignete Bereifung" gelten nunmehr ausschließlich Reifen mit entsprechender Kennzeichnung auf der Reifenflanke.

Wie ist der "Winterreifen" definiert? Der Reifen muss die Kennung M+S bzw. das Schneeflocken-Symbol tragen.

Sogenannte "Ganzjahresreifen" mit dieser Kennzeichnung erfüllen die Anforderung ebenfalls! (aber: ohne diese Kennzeichnung würden Reifentypen mit grobstolligem Profil, z.B. an Geländefahrzeugen, die Anforderung nicht erfüllen).

Wie sind die "Witterungsbedingungen" definiert? Die Vorgabe zum Zustand der Fahrbahnoberfläche lautet: "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis –oder Reifglätte" .

Schlussfolgerung 1:

Nur wer bei "Eis, Schneematsch….." mit Sommerreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld - damit ist die bisherige Rechtsunsicherheit aufgehoben.

Schlussfolgerung 2:

Wer Fahrten bei "Eis, Schneematsch…" zuverlässig vermeiden kann, kann auch weiterhin im Winter Sommer-Typen fahren! Dies hat besondere Bedeutung in traditionell winterarmen Regionen sowie für Besitzer von Zweitwagen oder Oldtimern - und natürlich für den, der gegebenenfalls auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen kann.

Um diese Fahrzeuge geht es

Die Verordnung schließt sämtliche Typen von Kraftfahrzeugen ein – womit "Anhänger", ob für Camping oder Transportzwecke, schon einmal rausfallen. Sie gilt insbesondere aber für

  • Wohnmobile (aller Gewichtsklassen) auf allen Achsen (beschränkt auf Antriebsachse nur bei mehr als 8 eingetragenen Sitzplätzen)
  • Lkw / Busse (rundum - ab 3,5 to zul. GG nur für Antriebsachse – incl. ""Zwillingsreifen")
  • Motorräder (ohne Ausnahme; hierzu hält der ADAC ein gesondertes Infoblatt bereit)
  • Quads (ausgen. –auch andere - Fz. mit land –und forstwirtschaftlicher Zulassung)
  • Kleintraktoren (z.B. für Winterdienst oder Pflege von Gartenanlagen – soweit sie eine Straßenzulassung aufweisen)

Gut bereift im Winter: ADAC –Empfehlungen

Abgesehen davon, dass ein Verstoß gegen die "Winterreifenverordnung" mit einem Bußgeld von 40 Euro sowie einem Punkt im Verkehrszentralregister geahndet wird

  • Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem Kürzel "M+S" bzw. dem Schneeflocken-Symbol. Nicht nur wegen der "Winterreifenverordnung" - vorrangig geht es um Ihre eigene Sicherheit. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleine "Ausrutschers" können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.
  • "M+S" bzw. die Schneeflocke tragen auch so genannte "Ganzjahresreifen", die in schneearmen Regionen als Kompromisslösung gelten können.
  • Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich aufs Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unverhofft umschlagen kann, von Wochenend-Trips und Urlaubsreisen ganz zu schweigen.
  • Auch wenn die StVO lediglich eine Restprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt, sollten Winterreifen eine Profiltiefe von 4 mm nicht unterschreiten. Nur so haben die wichtigen Lamellen noch den entscheidenden Grip.
  • Steigen Sie frühzeitig auf die Winterbereifung um. Zum einen sind die Wartezeiten bei Händlern und Werkstätten bei Wintereinbruch sehr lang. Zum anderen ist die Reifenauswahl zu Saisonbeginn am größten.
  • Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC-Testergebnissen. Nicht jeder Winteroder Ganzjahresreifen ist gleichermaßen für alle Einsatzbedingungen geeignet.
  • Informieren Sie sich vor Fahrten ins Ausland rechtzeitig über dort geltende Vorschriften (siehe www.adac.de) So setzt Österreich zwar ähnliches voraus, zusätzlich wird dort aber eine Mindestprofiltiefe von 4 mm verlangt!
  • Zu guter Letzt: Passen Sie auch Ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen an.

Quelle: www.adac.de

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